Trance und Besessenheitszustände

Von Prof. Dr. Torsten Passie

 

1. Einleitung

Der umfassende „Oxford Companion to the Mind“ (2004) enthält, wie auch praktisch alle heutigen Lehrbücher der Psychiatrie, keinen Eintrag zu den Stichworten Trance oder Besessenheit. Das verweist auf die randständige Bedeutung dieser Zustände im westlichen Kulturkreis, was sich auch daran  zeigt, welche die diagnostischen Manuale ICD-10 und DSM IV diesen Zuständen beimessen.

Doch veränderte Bewusstseinszustände wie Traum, Trance, Besessenheit und Ekstase spielen seit Beginn der Menschheitsgeschichte eine bedeutende Rolle im kulturellen Leben fast aller Völker. Nicht nur, dass wichtige Entdeckungen während traum- oder tranceartiger Bewusstseinszustände gemacht wurden (Tart 1969), auch scheint dem Menschen ein Drang zur Veränderung seines Bewusstseinszustandes innezuwohnen, der in einer jahrtausendealten Verwendung veränderter Bewusstseinszustände zu Zwecken von Heilung, Divination, als Bestandteil von Initiations- und Übergangsritualen, aber auch der Rekreation bei fast allen Völkern auf der Erde seinen Ausdruck findet (Tabelle 1).

Ein Idealtyp des Heilens in Trance ist der Schamanismus, der bei sibirischen Völkern ausgeprägt wurde und dessen Name häufig auch zur Beschreibung vergleichbarer Heilpraktiken in Trance verwendet wird. Häufig „bereist“ ein solcher Heiler, vermittelt über selbstinduzierte veränderte Bewusstseinszustände wie Traum, Trance, Besessenheit und Ekstase, die Bereiche der nicht-sichtbaren Welten, die als Matrix die sichtbare Welt umfassen. In diesen Bereichen ist, so die Vorstellung der Schamanen, im Falle einer Krankheit eine Störung aufgetreten, die der Schamane auf seiner ekstatischen Reise, dem „Seelenflug“, aufzulösen trachtet (Lommel 1980).

Auch ganze Menschengruppen oder Einzelne im Kontext religiöser Gruppen können Trancezustände im Rahmen kulturell überformter Rituale erleben. Diese müssen dann nicht notwendig pathologisch sein, sondern können Zwecken der intrapsychischen, interpersonellen und kulturellen Regulation dienen. Was diese Zustände von pathologischen Formen unterscheidet ist, dass sie freiwillig und kontrolliert ausgelöst bzw. angestrebt werden und nur zeitlich begrenzt auftreten. Zudem wird durch sie zumeist kein Leiden hervorgerufen; obgleich durch das veränderte Erleben manchmal auch Erfahrungen ausgelöst werden können, die nicht schon nach dem Ritual in ihren Wirkungen voll überstanden und integriert sind (Baruss 2003).

 

2. Veränderte Bewusstseinszustände (VBZ)

Das gewöhnliche mittlere Tages-Wach-Bewusstsein impliziert ein weites Spektrum subjektiver Erfahrungen, abhängig von Faktoren wie physischen und sozialen Rahmenbedingungen, Stimmungen und Erregungsniveau, der Befaßtheit mit inneren oder äußeren Stimuli oder dem inneren Erleben von Denkvorgängen, Vorstellungen und Erinnerungen. Im Anschluss an Tart (1969: 1) können veränderte Bewusstseinszustände so definiert werden: Ein VBZ für eine Person ist ein Zustand, in welchem sie in klarer Weise eine qualitative Verschiebung innerhalb des gewöhnlichen Musters mentalen Funktionierens verspürt. D.h. sie bemerkt nicht nur eine quantitative Verschiebung (mehr oder weniger wach, mehr oder weniger visuell imaginativ etc.), sondern auch die Qualitäten ihrer mentalen Prozesse sind verschieden. Die Empfindung einer klaren, qualitativen Veränderungen des mentalen Funktionierens ist das Kriterium veränderter Bewusstseinszustände. Veränderte Bewusstseinszustände sind somit nicht nur Veränderungen der Bewusstseinsinhalte. VBZ werden nicht notwendigerweise während ihres Auftretens als solche erkannt, können aber retrospektiv zugänglich sein. VBZ sind gewöhnlich relativ kurzzeitig anhaltende, reversible Verfassungen (Ludwig 1966).

Neben den Veränderungen der subjektiven Erfahrung sind veränderte Bewusstseinszustände auch durch Veränderungen kognitiver Funktionen (Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis usw.) (Tabelle 2), Verhaltensmodifikationen und physiologische Veränderungen (Erregungsniveau, neurometabolisches Muster usw.) gekennzeichnet (Passie 2007).

3. Epidemiologie

Es lässt sich aus anthropologischen Untersuchungen ableiten, dass die institutionalisierte Nutzung von veränderten Bewusstseinszuständen, insbesondere auch von Trance und Besessenheits-Trance, auf allen Kontinenten weit verbreitet ist (vgl. Tabelle 1). Allerdings scheint die Prävalenz mit zunehmender Industrialisierung abzunehmen (DSM-IV).

Obgleich bisher keine Daten über leidensverursachende Nachwirkungen oder Komplikationen von willentlich hervorgerufenen Zuständen von Trance oder Besessenheit vorliegen, muss doch angenommen werden, dass solche psychopathologisch bedeutenden Wirkungen nicht nur ausnahmsweise vorkommen.

Im Bezug auf das Erleben von Depersonalisation ist die Prävalenz unbekannt, aber mehr als die Hälfte aller Erwachsenen hat Depersonalisation temporär erlebt (DSM IV, S. 556). Eine Bedeutung könnten auch unfreiwillige Induktionen von Trance- oder Besessenheitszuständen im Rahmen von religiösen oder satanistischen Sekten zukommen; wobei sich hierbei die Symptome von dissoziativen Störungen und Trancezuständen bzw. deren Nachwirkungen mischen dürften).

Von Interesse ist die Tatsache, das aus Indien praktisch keine Fälle von multiplen Persönlichkeitsstörungen (MPD) berichtet wurden, obgleich das klinische Bild, welche im westlichen Kulturkreis die Diagnose einer MPD impliziert, vielfach beschrieben wurde (Varma et al. 1981).

Aus diesen Gründen ist wahrscheinlich von einer erheblichen Inzidenz von – aus westlicher Sicht nicht vorschnell zu pathologisierenden – dissoziativen Störungen im asiatischen Raum auszugehen. Doch kommen diese Störungen unter anderen Labels und mit anderen Behandlungsimplikationen bei weitem auch nicht immer in medizinische Behandlung (Spitzer und Freyberger 2008).

Aus soziologischer Perspektive sind junge Frauen die vulnerabelsten Gesellschaftsmitglieder in Indien. Sie besitzen den geringsten sozialen Status in der Familie und die geringste Macht. Von daher sind sie quasi ungeschützt vor ernstlichem Missbrauch und unbeachtet in der Familie. Diese Besonderheit der Sozialstruktur erklärt vielleicht die hohe Inzidenz dissoziativer Störungen auf diesem Subkontinent (Varma et al. 1981).

Die im westlichen Kulturkreis, nicht zuletzt aufgrund der nahen Verwandschaft zu den hysterischen Störungen, vermutete größere Häufigkeit dissoziativer Störungen beim weiblichen Geschlecht, konnte durch neuere klinische Studien nicht bestätigt werden (Spitzer und Freyberger 2008).

 

4. Trance und Bessessenheit

Trance und Besessenheitstrance sind gekennzeichnet durch eine Veränderung des Bewusstseinsrahmens, d.h. dessen was an inneren und äußeren Reizen bewusst erfahren wird. Das Bewusstsein kann verengt, aber auch erweitert sein. Die Wachheit kann erhöht, aber auch vermindert sein.

Leichtere Formen von tranceartigen Zuständen, die jeder von uns einmal erlebt hat, sind etwa das Tagträumen, die Autobahn-Hypnose, auch Zustände von Übermüdung und Erschöpfung. Heutzutage wird von vielen Autoren nur die durch Hypnose ermöglichte Trance diskutiert. Dies erscheint zwar aufgrund einiger Ähnlichkeiten gerechtfertigt, greift aber doch zu kurz, da das Spektrum der Trancezustände erheblich breiter angelegt ist. Es reicht von Tagträumen über Faszination und Ergriffenheit bis zur vertieften Trance durch Trommeln, Tanz, Hyperventilation oder halluzinogene Drogen (Prince 1968, Zutt 1971). Ein Unterscheidungskriterium könnte die Tiefe der Absorption im Trancezustand sein. Während eines Trancezustandes sind das gesamthafte subjektive Erleben, Kognition und Bewusstseinsrahmen verändert. Im Anschluss an einige bedeutende Autoren (Oesterreich 1921, Bourguignon 1973können die Trancezustände zwei Kategorien zugeordnet werden.

Zum einen die luzide Trance, bei welcher ein klares Bewusstsein, mit – mindestens partiell – geordnetem Erlebnisstrom, welcher, bei meist fehlenden abstrakten Denkprozessen und verminderter Besonnenheit, gewöhnlich in einem imaginativen Bilderfluß oder ganz ohne gedankliche Vorgänge erlebt wird. Typischerweise kann auch eine Defokussierung des Bewusstseins vorkommen, welches aufgrund der veränderten Hirnfunktionen Reize weniger selektiv und konzeptgebunden verarbeitet. Das Gefühlserleben ist bei der Trance in einigen Fällen gesteigert, in anderen weicht es einer Art Gleichmut oder ist schlicht reduziert. In der luziden Trance sind körperliche Koordination und Teile der Realitätsprüfung erhalten, obgleich die Fähigkeit zur Selbstreflexion reduziert ist. Die Erlebnisinhalte sind zum größten Teil erinnerlich (Oesterreich 1921, Bourguignon 1973).

Die somnambule Trance, in der die Bewusstseinshelligkeit verringert ist, das Sensorium getrübt oder abgeschaltet, steht dem Traum erheblich näher. Das Bewusstsein ist meist auf das Erleben eines eingeengten Erlebnisfeldes bezogen, der Fluß des Erlebens eher verlangsamt, teils gar verarmt, doch dann auch wieder dynamisch, konvulsionsartig gesteigert. Er wirkt unkoordiniert, wenig auseinander hervorgehend, eher fragmentiert und sprudelnd wie im Traum. Abstrakte Denkprozesse treten praktisch nicht auf, von einer koordinierten, kortikal mitgestalteten Erlebnisformierung, etwa im Sinne der selektiven Aufmerksamkeitsrichtung kann nicht mehr gesprochen werden. Der Betroffene ist meist wie in einer anderen Welt, ist nur reduziert ansprechbar, wirkt abwesend und nicht auf die Umwelt bezogen. Das Gefühlserleben kann stark gesteigert, aber auch verringert sein. Es können persönlichkeitsfremde Äußerungen und Verhaltensweisen auftreten. Die Realitätsprüfung ist erheblich reduziert, eine Selbstreflexion nicht mehr möglich. Die körperliche Koordination ist noch rudimentär erhalten und der Inhalt des Erlebten kann in der Regel nicht mehr erinnert werden (Oesterreich 1921, Bourguignon 1973).

Neurobiologisch liegen Zuständen von Trance und Besessenheit Veränderungen des funktionellen Zusammenspiels von Hirnarealen zugrunde. Einige Ansätze der modernen Hirnforschung konzeptualisieren kognitive Funktionen als in einer hierarchischen Ordnung stehend. Demnach begünstigte evolutionärer Selektionsdruck die Entwicklung von integrativen Strukturen, welche in der Lage sind, zunehmend komplexere Informationen zu verarbeiten. Dies führe zu einer Steigerung der Verhaltensflexibilität. Der zerebrale Kortex, insbesondere der präfrontale Kortex, stehen demzufolge an der Spitze der Hierarchie und repräsentieren die neurale Basis höherer kognitiver Funktionen. Diesem, nicht unproblematischen Modell folgend, geht eine neuere Theorie zur Erklärung von Trancezuständen davon aus, dass es während veränderter Bewusstseinszustände zu einer Deregulierung der Funktionen des präfrontalen Kortex bei der Ausgestaltung der bewussten Erfahrungswelt kommt. Dies finde gewöhnlich durch präfrontal modulierte Interaktionen kortikaler und subkortikaler Hirnbereiche statt. Bestimmte Merkmale der Erfahrungswelt in Trancezuständen vermittelten Hinweise auf das zeitweilige Fehlen bestimmter durch präfrontale Kortexareale vermittelter Funktionen, was implizieren könnte, dass die höheren kortikalen Funktionen zu Gunsten der tiefergelegener Hirnareale (limbisches System) reduziert sind (Dietrich 2003).

Es könnte sich allerdings auch um eine systemische Wandlung der Organisationsstruktur des Gehirns handeln, die ihre eigenen Aufgaben, Zweckmäßigkeiten und  Vorteile hat. Trancezustände und die dabei mögliche Modifikation von Sinneswahrnehmungen und kognitiven Leistungen können aus einer solchen Sicht auch als eine in der Komplexität gesteigerte Leistung des Gehirns betrachtet werden. Dabei spielt anscheinend bei einigen Formen von Trancezuständen (z. B. Hypnose) ein komplexes und weitverzweigtes Aktivierungsmuster der Hirnaktivität mit Einbindung präfrontaler und cingulärer Areale eine Rolle (Halsband & Lange 2006, Faymonville 2006).

 

5. Psychopathologie

In der ICD-10 werden Trance und Besessenheitszustände im Rahmen der neurotischen Störungen beschrieben. Es handele sich um „Störungen, bei denen ein zeitweiliger Verlust der persönlichen Identität und der vollständigen Wahrnehmung der Umgebung auftritt; in einigen Fällen verhält sich ein Mensch so, als ob er von einer anderen Persönlichkeit, einem Geist, einer Gottheit oder einer „Kraft“ beherrscht wird. Aufmerksamkeit und Bewusstsein können nur auf ein oder zwei Aspekte der unmittelbaren Umgebung begrenzt und konzentriert sein, und häufig findet sich eine eingeschränkte, aber wiederholte Folge von Bewegungen, Stellungen und Äußerungen“. Zugleich aber wird in der ICD-10 einschränkend bemerkt: „Es sollen hier nur Trancezustände einbezogen werden, die unfreiwillig oder ungewollt sind, und sich innerhalb täglicher Aktivitäten abspielen, die also außerhalb religiöser oder anderer in diesem Sinn kulturell akzeptierter Situationen auftreten oder höchstens im Anschluss an diese“.

Differentialdiagnostisch sei zu berücksichtigen, dass unter dieser diagnostischen Kategorie keine Trancezustände klassifiziert werden sollen, „die während schizophrener oder akuter Psychosen mit Halluzinationen oder Wahn oder im Rahmen einer multiplen Persönlichkeit auftreten. Diese Kategorie ist nicht zu verwenden, wenn der Trancezustand mit einer körperlichen Krankheit (wie etwa Temporallappenepilepsie oder einer Kopfverletzung) oder mit einer Intoxikation durch psychotrope Substanzen in Zusammenhang steht“ (ICD-10, S. 178).

Das DSM IV verwendet mehr Text auf die Klassifikation und Einordnung von Trance und Bessessenheitszuständen, die im Zusammenhang mit den dissoziativen Störungen abgehandelt werden. Dissoziative Störungen definiert das DSM IV als Störungen bei denen eine Unterbrechung der normalerweise integrativen Funktionen des Bewusstseins, des Gedächtnisses, der Identität oder der Wahrnehmung der Umwelt. Schon in der Einleitung wird auf transkulturelle Aspekte hingewiesen, „... da dissoziative Zustände in vielen Gesellschaften ein häufiger und akzeptierter Ausdruck kultureller Aktivitäten oder religiöser Erfahrungen sind. Dissoziation sollte nicht immer als pathologisch beurteilt werden und führt häufig auch nicht zu bedeutsamem Leiden, zu Beeinträchtigungen oder zum Wunsch nach Hilfe“ (DSV IV, S. 544).Trance- oder Besessenheits-Trancezustände mit Krankheitswert, also die pathologischen Trance- und Besessenheitszustände (ICD-10 F44.3) und die ‘’dissoziative Trancestörung’’ (DSM-IV, Anhang B, Forschungskriterien) sind dadurch definiert, dass sie nicht Akzeptanz als normaler Bestandteil der allgemeinen kulturellen oder religiösen Riten finden. Sie sind auch nicht durch die ritualisierten Praktiken des betreffenden Kulturkreises ausgelöst bzw. in diese integriert, sondern treten unwillkürlich auf. Die Betroffenen leiden subjektiv erheblich darunter und sind in ihren beruflichen und sozialen Funktionen beeinträchtigt. Die pathologischen Trance- und Besessenheits-Trancezustände können durch Außenstehende provoziert oder auch unterdrückt werden. Die in den kulturell üblichen Trance- und Besessenheits-Trancezuständen positiv erlebten Geister werden in den pathologischen Zuständen als feindlich und fordernd erlebt. Bis zu fünf verschiedene „geistige Mächte“ können nacheinander während einer Episode erlebt werden. Im Zusammenhang mit pathologischen Trance- oder Besessenheits-Trancezuständen sind Suizidversuche und Unfälle bekannt geworden. Die Dauer der Episoden reicht von wenigen Minuten bis Stunden. Sie stellen je nach Ausprägung eine schwere subjektive und soziale Behinderung dar und zeigen häufig einen chronischen Verlauf.

Trance bzw. Besessenheitszustände werden im Bezug auf einzelne Aspekte wie etwa amnestische Phänomene, dissoziative Identitätsstörung, Depersonalisationserleben im Zusammenhang mit der Beschreibung dieser Störungen häufiger erwähnt. Die Depersonalisationsstörungen werden definiert als „Andauernde oder wiederkehrende Erfahrungen, sich von den eigenen geistigen Prozessen oder vom eigenen Körper losgelöst oder sich wie ein außenstehender Beobachter der eigenen geistigen Prozesse oder des eigenen Körpers zu fühlen (z.B. sich zu fühlen, als sei man im Traum)“. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass „willkürlich herbeigeführte Erfahrungen von Depersonalisation oder Derealisation sind Teil von meditativen und Trance-Praktiken, wie sie in vielen Religionen und Kulturen vorkommen und sollten nicht mit einer Depersonalisationsstörung verwechselt werden“.

In dem Anhang B des DSM IV, der der „weiteren Forschung“ gewidmet ist, wird die „Dissoziative Trancestörung“ eigenständig behandelt. Es wird darin zunächst darauf hingewiesen, dass willentliche und nichtpathologische Trancezustände häüfig vorkommen und die „überwältigende Mehrheit der Zustände von Trance und Besessenheits-Trance“ (DSM IV, S. 816) ausmachen. „Jedoch können Betroffene, die sich kulturell akzeptierten Trance- oder Besessenheitszuständen unterziehen, Symptome entwickeln, die zu Leiden oder Beeinträchtigung führen ...“ (DSM IV, S. 816).

Eine Unterscheidung von Trance und Besessenheits-Trance (die auf die Arbeiten von Bourguignon (1973) zurückgehen dürfte) wird dahingehend getroffen, dass in einem Zustand der Trance die Veränderung bzw. der Verlust der gewohnten Identität nicht mit einem Auftreten anderer Identitäten einhergeht und die während des Trancezustandes ausgeführten Handlungen i.d.R. wenig komplex sind (einfache Bewegungen, Laute etc.). In der Besessenheitstrance treten dagegen “eine (oder mehr) abgrenzbare Identitäten mit charakteristischen Verhaltensweisen, Gedächtnisinhalten und Einstellungen auf, und die von den Betroffenen ausgeführten Handlungen tendieren zu mehr Komplexität“ (zusammenhängende Verbalisierungen, charakteristische Gesten etc.) (DSM IV, S. 817). Zudem sei die Besessenheits-Trance viel häufiger von einer Amnesie begleitet als die Trance. Für beide Arten von Zuständen gelte, dass ihr Verlauf typischerweise von kurzer Dauer (Minuten bis Stunden) ist. Somit könnte man hier auch die oben angeführte Unterscheidung von luzider versus somnambuler Trance anwenden.

Aus klinisch-psychiatrischer Sicht bietet sich eine ähnliche Zweiteilung psychiatrisch bedeutsamer Trancezustände in eine hysteriforme Besessenheit und das Syndrom der multiplen Persönlichkeit an. Die hysteriforme Besessenheit kann episodisch auftreten und über Tage oder Wochen dauern. Die Person kann in bizarrer Weise agieren, je nachdem was sie als angemessen empfindet, gemäß den Eingaben des Geistes oder der Entität, die von ihr Besitz ergriffen hat. Gewöhnlich bleibt sich die Person jedoch der Umgebung bewusst und behält auch ein Bewusstsein der eigenen Identität. Im Unterschied zeichnet sich die multiple Persönlichkeit durch episodische Störungen der persönlichen Identität aus. D.h. die originäre Alltagspersönlichkeit ist sich der Identitäten, die im Rahmen der Störung von ihr Besitz ergreifen, nicht bewusst und vice versa. Gelegentlich kann der „switch“ von einer Sub-Persönlichkeit zu einer anderen auch von einem Bewusstsein der unmittelbar vorhergehenden Sub-Persönlichkeit begleitet sein. Das Bewusstsein der unmittelbaren Umgebung geht meist nicht verloren, doch reagiert der Betroffene auf die Umgebung in einer Weise, wie sie der aktuell präsenten Sub-Persönlichkeit entspricht (Scharfetter 1999).

Teja fasste die typische indische Bessessenheit folgendermaßen zusammen: „The usual clinical picture [involves] a young female, usually in the third decade of her life, presents with features of unusual behaviour. Suddenly she has started having periods of altered consciousness when she behaves as if she is a different person possessed by the spirit of a dead relative or a neighbour or a god” (Teja et al. 1970: 73).

Für die Art der angenommenen Identitäten wie auch die grundsätzlich differente Auffassung und Beschreibung der psychischen Vorgänge, spielt der kulturelle Hintergrund eine ausschlaggebende Rolle. In Indien, wo der Hinduismus vorherrscht, wird eine polytheistische Gottheitenvielfalt angenommen, die mit ihren verschiedenen Stufen und Variationen dem Betroffenen eine reiche Auswahl an möglichen Identifikationen erlaubt. Häufig berichteten die Betroffenen allerdings nicht von einer Inbesitznahme durch Götter, sondern vielmehr durch „Geister“, d.h. nicht-göttlichen Entitäten wie etwa Verstorbenen. Auch der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und an Reinkarnation begünstigt die Auffassung von Trancezuständen als Inbesitznahmen durch Götter und Geister (Somasundram et al. 2008).

Pathologische Besessenheit in Indien und die multiple Persönlichkeitsstörung in Nordamerika erscheinen aus psychiatrischer Sicht als kulturell unterschiedlich, aber weitgehend parallele Trance-Störungen, d.h. Manifestationen derselben zugrunde liegenden pathogenetischen Prozesse, die jedoch kulturell unterschiedlich erfahren, ausgedrückt und verstanden werden (Varma et al. 1981, Castillo 1994).

Die Besessenheit kann im Fall einer Besessenheit durch einen bösartigen Geist als Krankheit betrachtet werden, aber auch als Bereicherung im Fall einer Besessenheit durch einen gutartigen Geist.

Indische Psychiater stimmen darin überein, dass es sich bei Geist-Besessenheiten in Indien um psychische Störungen basierend auf dissoziativen Prozessen handelt. Doch interpretieren sie diese nicht als multiple Persönlichkeitsstörungen, da die Vorstellung, dass die Geister in eine Person ein- oder austreten können völlig konsistent mit der hinduistischen Auffassung von der menschlichen Natur seien, die diese als durchlässig, transaktional oder gar fließend betrachtet (Adityanjee et al. 1989).

 

6. Therapie

Therapeutische Interventionen sind selbstverständlich in den Fällen angezeigt, wo eine signifikante Psychopathologie und ein Leiden daran (außerhalb der rituellen Kontexte) vorliegt. Nicht selten dienen die Rituale, in welchen Zustände von Trance und Besessenheit induziert werden, der psychischen „Reinigung“ und Gesunderhaltung.

Sollte es zu unfreiwillig erlebten und/oder über den vorgesehenen Zeitraum hinausreichenden pathologischen Trance- oder Besessenheitszuständen kommen, so ist zunächst zu erheben, wo, in welchem Zusammenhang und mit welchen Methoden die Zustände erzeugt wurden (Eigen- und Fremdanamnese). Die weitere Behandlung hängt von diesen Faktoren ab und muss die jeweiligen kulturellen Umfelder sowie deren Glaubensmodelle berücksichtigen und in die Behandlung einbeziehen. Dies kann implizieren, dass mit einheimischen Medizinmännern oder Schamanen eng zusammengearbeitet werden sollte, um eine Leidensverminderung zu erreichen. In vielen Fällen von unerwünschten Nachwirkungen von Trance- und Besessenheitszuständen dürfte es ausreichend sein mit supportiven psychotherapeutischen Maßnahmen eine Stabilisierung zu erreichen, um das sukzessive Abklingen der Symptome mit zunehmendem Abstand zum initialen Ereignis zu unterstützen (Scharfetter 1999).

Sollte es sich bei den Störungen um Folgen traumatischer Erlebnisse, dissoziative Störungen oder Multiple Persönlichkeitsstörungen handeln, so ist zunächst eine Stabilisierung und eine symptomatische Behandlung des Betroffenen das Ziel. In geeigneten Fällen kann dann gegebenenfalls zu einer spezifischen psychotherapeutischen Behandlung geschritten werden. Diese kann sich Methoden wie Dissoziationsstopps, stabilisierenden Imaginationsübungen, der Screen-Technik der inneren Distanzierung, aber ggf. auch des Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) und anderer Methoden der modernen Traumatherapie bedienen. In einigen Fällen kann aufgrund des Fixiertseins von bestimmten Erlebnissen im Sinne „unabgeschlossener Erlebnisgestalten“ auch die erneute Induktion eines tranceartigen Zustandes einer Symptomreduktion zuträglich sein, indem die unabgeschlossene Erlebnisgestalt darüber zum Abschluss gebracht wird (vgl. Grof 1983). Entscheidend wichtig dürfte sein, inwieweit die Betroffenen wieder zu einem stabilen Gewahrsein ihrer eigenen Identität, einem stabilen Selbstbild und einem stabilen, unfragmentierten Bewusstseinszustand gelangen können.

Im Bezug auf Verständnis, Behandlung und Outcome finden sich bedeutende Unterschiede zwischen amerikanischen MPD und südasiatischer Besessenheit. Bei der MPD wird angenommen, dass ein vordem einheitliches Selbst in verschiedene Teile zerspalten wurde, die dann im Rahmen der Therapie wieder zusammengefügt werden. Bei der südasiatischen Besessenheit wird dagegen angenommen, dass der Körper des Patienten von einem oder mehreren äußeren Geistern in Besitz genommen wurde. Deshalb besteht die Behandlung in der Befreiung des Patientenkörpers von diesen fremden Wesen. Die traditionellen Behandlungsstrategien versuchen die Geist-Besessenheit versuchen in der Regel das gesamt soziale Umfeld des Patienten mit einzubeziehen; basierend auf der Vorstellung, dass die Gründe für die Besessenheit von jemandem innerhalb der Familie (oder schon verstorbenen Mitgliedern) zu finden sind. Teile dieser Prinzipien ähneln westlichen Konzepten von sytemischer oder Familientherapie (Verdeli et al. 2003).

In neuerer Zeit wurden verschiedene Versuche unternommen, um kultur-sensitive Behandlungsansätze zur Beratung und Psychotherapie von dissoziativen bzw. Besessenheitsstörungen zu entwickeln (z. B. Verdeli et al. 2003).

  • Literaturverzeichnis

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